Stellplatzordnung

Es gilt die nachfolgende Stellplatzordnung welche auch auf dem Stellplatz aushängt ist.

    1. Mietvertrag

      Der Nutzer des Wohnmobilstellplatzes akzeptiert mit Betreten des Stellplatzes die Stellplatzordnung. Mit dem befahren des Stellplatzes kommt ein Mietvertrag zwischen dem Nutzer und dem Betreiber zustande. Eine Bewachung oder Verwahrung ist nicht Gegenstand des Mietvertrages.

    2. Geltungsbereich

      Die Stellplatzordnung gilt auf dem Wohnmobilstellplatz Radebeul und ist verbindlich für alle Wohnmobiltouristen, die sich auf dem Stellplatz aufhalten.

    3. Betreiber

      Betreiber des Wohnmobilstellplatz Radebeul ist: m-rent2go Daniel Becker, Kötzschenbrodaer Str.34, 01445 Radebeul.

    4. Erlaubnis

      Der Wohnmobilstellplatz ist ausschließlich für Wohnmobile Touristen zugelassenen. Es dürfen nur die Wohnmobile abgestellt werden, welche über geeignete Möglichkeiten verfügen, Fäkalien und Abwasser an Bord zu halten. Die Wohnmobile müssen betriebssicher sein und dürfen nur mit Erlaubnis des Betreibers abgestellt werden. Durch die Entrichtung der Stellplatzgebühr wird diese Erlaubnis erteilt. PKW, Wohnanhänger, Caravans, Zelte und Wohnmobile ohne WC und Schmutzwassertank sind auf dem Wohnmobilstellplatz Radebeul nicht erlaubt.

    5. Stellplatznutzung
      1. Die Stellplatznutzung ist gebührenpflichtig. Das Benutzungsentgelt beträgt je Stellplatz oder Wohnmobil und angefangene 24 Stunden 9,80 € und wird mit befahren des Wohnmobilstellplatz Radebeul fällig.
      2. Der Nutzer ist verpflichtet, sich nach befahren des Stellplatzes beim Betreiber unter 0179 36 35 074 anzumelden. Bei befahren des Stellplatzes nach 22 Uhr hat die Anmeldung am darauffolgenden Morgen von 8 bis spätestens 11 Uhr zu erfolgen.
      3. Am Abreisetag ist der Stellplatz bis 11.00 Uhr zu verlassen da sonst ein weiterer Tag berechnet werden muss.
      4. Der Wohnmobilstellplatz Radebeul ist ganzjährig geöffnet, die Aufenthaltsdauer auf dem Stellplatz ist jedoch auf max. 3 Tage beschränkt. Eine Verlängerung der maximalen Aufenthaltsdauer kann nur auf vorherige Anfrage beim Betreiber erfolgen.
      5. Im Falle einer Hinterziehung der Stellplatzgebühr wird ein erhöhtes Benutzungsentgelt in Höhe des fünffachen Tagessatzes erhoben.
      6. Verkehrswidrig oder verkehrsbehindernd sowie wiederrechtlich abgestellte Fahrzeuge oder Anhänger werden auf Gefahr des Nutzers oder Halters Kostenpflichtig abgeschleppt.
      7. Auf dem Wohnmobilstellplatz Radebeul gilt sie Straßenverkehrsordnung, das Befahren hat mit Schrittgeschwindigkeit zu erfolgen.
      8. Während der Nachtruhe von 22 bis 6 Uhr, ist Lärm jedweder Art ( z.B. laute Unterhaltungen, laute Musik) zu Vermeiden. Bitte nehmen Sie Rücksicht auf Anwohner und andere Anlieger des Stellplatzes.
      9. Für Hunde besteht Leinenpflicht, Hinterlassenschaften (Tierkot) ist umgehend zu beseitigen.
      10. Auf allen Stellplätzen des Wohnmobilstellplatzes besteht Feuerlöscherpflicht (Brandklassen A/B/C).
      11. Es ist nicht Gestattet auf dem Wohnmobilstellplatz Radebeul
        -Verunreinigungen zu hinterlassen,
        - Stellplätze freizuhalten,
        - zu Zelten,
        - Lagerfeuer abzubrennen,
        - PKW, Reisebusse, Motorräder, Anhänger usw. abzustellen,
        - Wohnkabinen oder Anhänger abzusetzen oder stehen zu lassen,
        - mit Holzkohle oder rauchentwickelnden Brennstoffen zu grillen,
        - Gasflaschen freistehend zu lagern,
        - Fäkalien oder Abwasser abzulassen,
        - Fahrzeuge zu Reparieren oder zu waschen.
    6. Haftung
      1. Die Benutzung des Stellplatzes erfolgt ausschließlich auf eigene Verantwortung und Gefahr des Nutzers. Der Stellplatz ist frei zugänglich und wird nicht bewacht.
      2. Schadensansprüche gegenüber des Betreibers können nur bei grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verhalten des Betreibers und nur wenn der Anspruch auf eine Verletzung von Körper, Leben, Gesundheit zurückzuführen ist, geltend gemacht werden. Diese Regelung gilt auch dann, wenn sie auf eine Pflichtverletzung bei den Vertragsverhandlungen zurückzuführen ist. Schäden sind vor verlassen des Stellplatzes beim Betreiber anzuzeigen.
      3. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Haftungsvorschriften des BGB.
      4. Durch dritte verursachte Schäden z.B. am eingestellten Fahrzeug des Nutzers haftet der Betreiber nicht. Der Nutzer des Stellplatzes haftet für alle durch ihn dem Betreiber oder dritten schuldhaft zugefügten Schäden. Zudem haftet er für schuldhaft herbeigeführte Verunreinigungen des Stellplatzes.
    7. sonstige Anordnungen

      Den Anweisungen des Betreibers oder der von ihm beauftragten Personen ist Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlung gegen Anweisungen oder Verstoß gegen die Stellplatzordnung ist der Betreiber berechtigt, Platzverweise auszusprechen und das Hausrecht auszuüben. Die Nichtbeachtung kann strafrechtlich verfolgt werden.

    8. Gültigkeit

      Die Stellplatzordnung tritt am 01.09.2020 in Kraft und behält ihre Gültigkeit, bis eine neue Stellplatzordnung veröffentlicht wird.

Über uns

Seit 2015 ist m-rent2go Ihr Partner für Vermietung von Gebrauchsgegenständen wie Dachboxen, Fahrradträger, Anhängern, Partyzelte und vielem mehr. Unsere Stammkunden aus Dresden, Radebeul und Umland vertrauen auf die stetige Qualität unsere Produkte. Testen Sie uns!

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